Klimaschutz-Fonds: Bewerbungen ab sofort wieder möglich!
Generalvikar Christoph Neubrand hat die von der Kommission Schöpfung und Umwelt überarbeiteten Förderbestimmungen für den Klimaschutz-Fonds genehmigt. Sie sind mit der Veröffentlichung im Amtsblatt zum 01. Juli 2025 in Kraft gesetzt worden.
Ab sofort können sich Kirchengemeinden, kirchliche Organisationen und Einrichtungen der Erzdiözese Freiburg wieder als Projektträger um ein Förderbudget bewerben. Finanziert werden dabei sowohl Zuwendungen an Dritte (wenn man zum Beispiel ein Förderprogramm aufsetzten will), Sach- und Honorarkosten (z.B. für Material und externe Fachleute) oder projektbefristetet Personalkosten (wenn es zusätzliche zeitlich begrenzte Ressourcen für die Umsetzung eines Vorhabens braucht). Das Mindestprojektbudget beträgt 15.000 Euro. Die Laufzeit der Förderbestimmungen reicht bis Ende 2030. Als Fördermittel stehen bis dahin voraussichtlichen bis zu 20 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Kommission wird laufend in ihren drei turnusmäßigen Sitzungen über die zu bewilligenden Projekte, Programme oder Vorhaben entscheiden. Die Bewerbungen müssen mindestens fünf Wochen vor der jeweiligen Sitzung eingegangen sein. Eine erste Entscheidung kann die Kommission in ihrer Herbstsitzung am 11. November treffen. Bewerbungsschluss für diese Sitzung ist demnach Dienstag, der 07. Oktober 2025.
Haben Sie eine gute Projektidee und Interesse an der Förderung aus dem Klimaschutz-Fonds? Zögern Sie nicht, sich an die Stabsstelle Schöpfung und Umwelt zu wenden. Wir beraten Sie gerne umfassend zu Projektentwicklung, Anforderungen und Antragstellung.
Alle bisher geförderten Projekte (zur Inspiration) finden Sie hier im Umweltportal.
