Der Diözesanrat der Katholikinnen und Katholiken in der Erzdiözese Freiburg ist der Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern der Dekanatsräte, der katholischen Organisationen und weiterer Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft. Er ist das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekretes über das Apostolat der Laien und des Beschlusses der Gemeinsamen Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland „Verantwortung des ganzen Gottesvolkes für die Sendung der Kirche“ zur Koordinierung der Kräfte des Laienapostolates und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit. Er trägt Mitverantwortung für die Pastoral in der Erzdiözese.
Der Diözesanrat der Katholikinnen und Katholiken fasst seine Beschlüsse in eigener Verantwortung.
Der Diözesanrat bildet eine Brückenfunktion im Bereich von Gesellschaft, Staat und Kirche. Aus dieser Funktion heraus ergeben sich die Aufgaben des Gremiums, wie sie in § 2 der Satzung beschrieben sind.
"Der Diözesanrat beobachtet die Entwicklungen im kirchlichen, staatlichen und gesellschaftlichen Leben, er koordiniert die Aktivitäten der Pfarrgemeinderäte und Dekanatsräte (in ihrer Eigenschaft als Vertretungsorgane der Katholikinnen und Katholiken) sowie der katholischen Organisationen und vertritt sowohl deren Anliegen in Kirche als auch die gemeinsamen Anliegen von Kirche in Gesellschaft und Öffentlichkeit." (§ 2 Abs. 1 der Satzung für den Diözesanrat)
















