Ausschuss gelebte Synodalität
Der Diözesanrat richtet einen Ausschuss „Gelebte Synodalität in der Erzdiözese Freiburg“ ein.
Synodales Handeln wird als wichtige Haltung auf den verschiedenen Ebenen der Kirche als grundlegend für die Verkündigung des Evangeliums anerkannt. Sowohl in der Weltkirche als auch auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz wurden deshalb Prozesse angestoßen. Auch in den Diözesanen Leitlinien ist Synodalität ein grundlegendes Prinzip.
Nun geht es darum in der Erzdiözese Synodalität durchgängig in die Praxis zu übersetzen und den kulturellen Veränderungsprozess zu unterstützen, auch durch Vergleiche und Anregungen aus der Weltkirche und mit Erfahrungen in anderen Bistümern.
Aufgaben des Ausschusses:
Die vom Vorstand des Diözesanrates berufenen Mitglieder des Ausschusses bestimmen die Konkretisierung dieses Anliegens und legen diese dem Vorstand und der Vollversammlung vor. Danach werden die konkreten Schritte in Ausschuss angegangen und immer wieder vorgelegt.
Die vom Vorstand des Diözesanrates berufenen Mitglieder des Ausschusses bestimmen die Konkretisierung dieses Anliegens und legen diese dem Vorstand und der Vollversammlung vor. Danach werden die konkreten Schritte in Ausschuss angegangen und immer wieder vorgelegt.
