Ausschuss Kirchenentwicklung
Der Diözesanrat richtet einen Ausschuss "Kirchenentwicklung" ein. Er soll die Implementierungsphase von K2030 unterstützen, kritisch begleiten und dabei Schwerpunkte legen auf die Perspektive der Ehrenamtlichen und den Gemeinden vor Ort.
Nun geht es darum, die mit K2030 neu geschaffenen Strukturen mit Leben zu füllen. Diese Arbeit soll der Ausschuss im Auftrag der Vollversammlung weiterhin wie bisher begleiten. Unter der Annahme, dass synodale und subsidiäre Vorgehensweisen auf allen Ebenen wesentlich für den Erfolg der Implementierung von K2030 sind, gehören zu dieser Aufgabe auch die Förderung einer synodalen und subsidiären Haltung und das Einüben entsprechender Entscheidungsprozesse auf allen ebenen der Erzdiözese.
Aufgaben des Ausschusses:
Die vom Vorstand des Diözesanrates berufenen Mitglieder des Ausschusses entwickeln und begleiten konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieses Anliegens (z.B. weitere Beteiligung am Format INFO BARs), berichten dem Vorstand und der Vollversammlung, schlagen der Vollversammlung weitere Schritte vor und erhalten umgekehrt von der Vollversammlung weitere Aufgaben oder Konkretisierungen bestehender Aufgaben.
Die vom Vorstand des Diözesanrates berufenen Mitglieder des Ausschusses entwickeln und begleiten konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieses Anliegens (z.B. weitere Beteiligung am Format INFO BARs), berichten dem Vorstand und der Vollversammlung, schlagen der Vollversammlung weitere Schritte vor und erhalten umgekehrt von der Vollversammlung weitere Aufgaben oder Konkretisierungen bestehender Aufgaben.
