Die ganze Nacht die Kirche anstrahlen? – Mittlerweile verboten!

22.11.2024 |

Durch die Änderung des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes besteht ein Verbot für Fassadenbeleuchtung, auch für Kirchen. Denn die Außenbeleuchtung stört u.a. Fledermäuse, Eulen und Nachtfalter massiv.

Im § 21 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg steht hierzu: "Es ist im Zeitraum
 
  • vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und
  • vom 1. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr
verboten, die Fassaden baulicher Anlagen zu beleuchten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist."