Die ganze Nacht die Kirche anstrahlen? – Mittlerweile verboten!
22.11.2024 |
Durch die Änderung des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes besteht ein Verbot für Fassadenbeleuchtung, auch für Kirchen. Denn die Außenbeleuchtung stört u.a. Fledermäuse, Eulen und Nachtfalter massiv.
Im § 21 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg steht hierzu: "Es ist im Zeitraum
- vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und
- vom 1. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr
verboten, die Fassaden baulicher Anlagen zu beleuchten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist."
