Generalvikar Christoph Neubrand hat die von der Kommission Schöpfung und Umwelt überarbeiteten Förderbestimmungen für den Klimaschutz-Fonds genehmigt. Sie werden mit der Veröffentlichung im Amtsblatt zu Anfang Juli in Kraft gesetzt.
Klimaschutz-Fonds: Förderbestimmungen werden geöffnet!

Anfang Juli stellen wir alle Details, die Förderbestimmungen und die Bewerbungsunterlagen auf unser Portal https://umwelt.ebfr.de/Klimaschutz-Fonds. Bleiben Sie aufmerksam!
