Klimaschutz-Fonds: Förderbestimmungen werden geöffnet!

Generalvikar Christoph Neubrand hat die von der Kommission Schöpfung und Umwelt überarbeiteten Förderbestimmungen für den Klimaschutz-Fonds genehmigt. Sie werden mit der Veröffentlichung im Amtsblatt zu Anfang Juli in Kraft gesetzt.

Ab diesem Zeitpunkt können sich Projektträger wieder um ein Förderbudget bewerben. Das Mindestprojektbudget beträgt 15.000 Euro. Die Laufzeit der Förderbestimmungen reicht bis Ende 2030. Als Fördermittel stehen bis dahin voraussichtlichen bis zu 20 Mio. Euro zur Verfügung.
 
Anfang Juli stellen wir alle Details, die Förderbestimmungen und die Bewerbungsunterlagen auf unser Portal https://umwelt.ebfr.de/Klimaschutz-Fonds. Bleiben Sie aufmerksam!