Das Völkerrecht und der Krieg
Kein Mensch will grundlos und ohne eigenes Verschulden leiden. Da es keinen Krieg ohne das Leid von Unschuldigen gibt, sind Kriege nicht gerecht.
Dennoch kann es berechtigte Formen der Ausübung von Gewalt bis hin zu kriegerischen Handlungen geben, und zwar dort, wo Menschen angegriffen werden und die Betroffenen sich nicht anders gegen die Verletzung ihrer Grundrechte wehren können. Der Staat hat die Aufgabe, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Dadurch sind diese davon entlastet, jeden Angriff selbst abzuwehren. Wo aber ein ganzes Volk angegriffen wird, kann es nicht anders sein, als dass das Recht des Volkes darauf, sich selbst zu wehren, anerkannt wird.
Die Vereinten Nationen verurteilen Krieg im Grundsatz. Aber sie benennen Ausnahmen. Ein Volk ist berechtigt, sich zu wehren, sofern seine territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit in Frage gestellt werden. Dass die Ukraine sich gegen Russland verteidigt, ist nach Artikel 51 der UN-Charta rechtens. Das Recht auf Selbstverteidigung erlischt, wenn der UN-Sicherheitsrat die „erforderlichen Maßnahmen getroffen hat“. Interventionen um des Friedens oder anderer humanitärer Gründe willen, können rechtens sein, sofern der UN-Sicherheitsrat ein Mandat ausgesprochen hat. Dazu gehört auch, dass Waffenlieferungen an Staaten, die sich selbst verteidigen, völkerrechtlich betrachtet kein Unrecht sind, sofern sich der Sicherheitsrat nicht dagegen ausspricht.
Das Völkerrecht legt es darauf an, den Krieg selbst nicht als ein Geschehen ohne jede Rechtsbindung zu betrachten. Es gibt ein Recht im Krieg. Es regelt unter anderem die Behandlung von Kriegsgefangenen und verurteilt den Angriff auf Zivilisten. Nun ist eine technologische Entwicklung in Gang gekommen, dass die Vorstellung, Zivilisten seien an Kriegshandlungen unbeteiligt und von ihnen unbetroffen, ad absurdum geführt hat:
„Der springende Punkt ist, dass durch die Entwicklung nuklearer, chemischer und biologischer Waffen und durch die enormen und wachsenden Möglichkeiten der neuen Technologien der Krieg eine außer Kontrolle geratene Zerstörungskraft erreicht hat, die viele unschuldige Zivilisten trifft. […] Angesichts dieser Tatsache ist es heute sehr schwierig, sich auf die in vergangenen Jahrhunderten gereiften rationalen Kriterien zu stützen, um von einem eventuell „gerechten Krieg“ zu sprechen.“
(Fratelli tutti, 258)
Wir haben gelesen
Fratelli Tutti, 2020
Charta der Vereinten Nationen, 1945
Charta der Vereinten Nationen, 1945
